Inhaber Herr Viktor Obholz, Am Hasengründlein 13, 91413 Neustadt (hierin: ADON Solutions)
(1) Die nachfolgenden AllgemeinenGeschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischender ADON Solutions und all ihren Vertragspartnern(nachfolgend auch „Kunde“ genannt) in der Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Diese AGB werden selbst dannVertragsbestandteil, wenn sie in Einzelverträgen nicht explizit in Bezuggenommen worden sind und ihre Geltung auch nicht gesondert vereinbart wurde.Diesen AGB entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungenvon Kunden der ADON Solutions werden von der ADON Solutionsweder anerkannt noch akzeptiert, es sei denn ihrer Geltung wird durch ADONSolutions schriftlich zugestimmt. Selbst wenn die ADON Solutions aufein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das/die derartige Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darinkein Einverständnis der ADON Solutions mit der Geltung der Geschäftsbedingungendes Kunden. Eines gesonderten Widerspruchs gegen die Geschäftsbedingungen desKunden durch die ADON Solutions bedarf es nicht.
(3) Diese AGB richten sich ausschließlich anUnternehmer und Kaufleute i.S.d. § 14 BGB. Der Kunde stehtdafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen der ADON Solutions ausschließlich zum Aufbau oderdem Ausbau einer unternehmerischen, gewerblichen oder nebengewerblichenTätigkeit bucht.
(1) Der verbindliche Umfang der von ADON Solutions geschuldeten Leistung richtetsich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot vonADON Solutions, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen imInternet oder anderen Medien.
(2) Die ADON Solutions erbringtfür ihre Kunden mit der erforderlichen Sorgfalt Dienstleistungen, insbesonderein den Bereichen Onlinecoaching, Online Social-Media-Marketingund Erstellung von Inhalten für Werbekampagnen. So unterstützt die ADON Solutions ihre Kunden etwa bei derKonzeption, Erstellung des Inhaltes und Durchführung von Werbekampagnen, oderauch bei der Erstellung individualisierter Funnels.Die Dienste werden dauerhaft über einenvereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
(3) Die ADON Solutions schuldetdem Kunden gemäß der Natur der angebotenen Dienstleistungen nicht dieErbringung eines Werkes oder die Herbeiführung eines konkreten Erfolges, wiedas Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen, insbesondere nicht dieVermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Kunden. Die ADON Solutions garantiert keine konkrete Anzahlan Kundenanfragen, es sei denn, es ist einzelvertraglich vereinbart.Insbesondere garantiert ADON Solutions keinediesbezüglich bestimmte Qualität. Eine Vorqualifizierung eingehenderKundenanfragen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nichtgeschuldet.
(4) Für zusätzliche, über den Vertragsgegenstandhinausgehende Kosten wie Werbekosten oder eigene Werbekampagnen des Kunden, istder Kunde allein verantwortlich. Diese werden nicht von ADONSolutions getragen.
(5) Schließt der Kunde mit Dritten aufgrund derLeistungen der ADON Solutions einen Vertrag, so tritt ADONSolutions weder als Bevollmächtigter noch als Erfüllungsgehilfe auf.
(6) In Bezug auf die von der ADON Solutions zu erbringenden Dienstleistungengegenüber dem Kunden steht ADON Solutions in Bezug auf die Art und Weise derErbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGBzu.
(7) ADON Solutions istberechtigt, uneingeschränkt für die Leistungserbringung auch Erfüllungsgehilfen(Subunternehmer oder Dritte) einzusetzen. Die Erfüllungsgehilfen werden selbstnicht Vertragspartner des Kunden.
(8) Das für den die jeweilige Videoproduktionnotwendige Equipment wird von ADON Solutions Verfügung gestellt. SofernSonderanschaffungen für eine Produktion erforderlich sein sollten, wird ADON Solutions diesbezüglich mit dem Kunden inKontakt treten und eine gesonderte Absprache treffen.
(1) Der Vertrag zwischen ADON Solutions unddem Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sindund dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellenForm. Der Vertrag kann daher z.B. fernmündlich, schriftlich oder in Textformgeschlossen werden.
(2) Werden nach VertragsschlussLeistungsänderungen vereinbart, sind diese nur bei Bestätigung durch ADON Solutions in Text- oder Schriftformverbindlich.
(1) Der Kunde erkennt an, dass Erfolge und dasErreichen seiner Ziele bei der Erbringung von Dienstleistungen maßgeblich vonseiner eigenen Mitwirkung abhängen. Diese aktive Mitwirkung ist daher vonwesentlicher Bedeutung, um den vollen Nutzen aus dem Vertrag zu ziehen. Ausdiesem Grund stellt der Kunde sicher, dass ADON Solutions auchohne besondere Aufforderung alle für die Dienstleistung relevantenInformationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Ebenso ister verpflichtet, alle notwendigen, zuverlässigen, korrekten und vollständigenAuskünfte zu erteilen. Dies bezieht sich sowohl auf bereits vorhandene als auchauf während der Beratungsleistung entstehende oder bekanntwerdendeInformationen, Daten, Vorgänge und Umstände.
(2) Der Erfolg des Kunden bei der Zusammenarbeitist zudem davon abhängig, dass er alle notwendigen Entscheidungen, die zurErbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind, ohneVerzögerung und vollständig trifft und die erforderlichen Zustimmungen einholt.Der Kunde verpflichtet sich daher, diese Entscheidungen zügig zu treffen und ADON Solutions unverzüglich mitzuteilen.
(3) Während der Laufzeit eines Vertrages mit der ADON Solutions ist der Kunde nicht berechtigt,selbst auf den von der ADON Solutions für die Durchführung der Werbekampagnenverwendeten „Social-Media-Plattformen“ (z.B. Facebook oder Instagram)Einstellungen oder Änderungen bezüglich der Werbekampagnen vorzunehmen.Vertragspartner der jeweiligen „Social-Media-Plattform“bleibt jedoch der Kunde. Der ADON Solutions wirdlediglich ein temporäres Nutzungsrecht des jeweiligen Accounts eingeräumt, umdie Werbekampagnen durchführen zu können.
(4) Verletzt der Kunde eine Mitwirkungspflichtgemäß § 4 und wird dadurch die Leistungs-erbringung durch ADON Solutions erschwert oder verhindert,bleiben Vergütungsansprüche von ADON Solutions unberührt. Eine gewährteGarantie entfällt bei Verletzung oder verspäteter Erfüllung derMitwirkungspflichten, unabhängig von der Anzahl der generierten Kundenanfragen.Der Kunde haftet selbst für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden.
(5) Der Kunde ist für die Rechtskonformitätetwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum,Datenschutzerklärungen etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(6) Die Zugangsdaten zu der ADON Solutions bereitgestellten digitalenPlattform (persönliche Login-Daten) sind vor dem Zugriff unberechtigter Dritterzu schützen. Die Weitergabe des Passworts an Dritte ist untersagt und kannstraf- sowie zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. ADON Solutions behält sich das Recht vor, denZugriff auf seine technischen Systeme fortlaufend zu überwachen.
(7) Der Kunde stellt sicher, dass ADON Solutions überlassene Arbeitsmaterialien(z.B. Fotos oder Videoaufnahmen) frei von jeglichen Rechten Dritter sind oderdie für die Zwecke des jeweiligen Vertrages erforderlichen Genehmigungen derRechteinhaber vorliegen. Der Kunde stellt die ADON Solutions insoweitvon jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(1) Sofern eine Leistung von ADON Solutions ausnahmsweise nichtschwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt (z.B.die isolierte Buchung eines Praxis-/ Werbevideos) gelten nur in Bezug auf dieseLeistungen die nachstehenden Absätze (2) – (4).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das von ADON Solutions hergestellte Werk in Gänze oderals Teilabschnitte des Werks unverzüglich nach Erbringung der Gesamtleistungabzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Werk innerhalb von7 Tagen nach Übergabe nicht schriftlich unter detaillierter Angabe von Mängelnverweigert. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Wird die Abnahme wegen wesentlicher Mängelverweigert, ist ADON Solutions berechtigt und verpflichtet,diese Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Nach erfolgreicherNachbesserung und Übergabe gilt die Abnahme erfolgt wie in Absatz (2).
(4) Falls der Kunde die Werke nach Übergabe inGebrauch nimmt oder veröffentlicht, gilt die Abnahme als stillschweigend erfolgt,selbst wenn Mängel zu erklären gewesen wären.
(1) Die von der ADON Solutions angegebenenoder mündlich mitgeteilten Preise, sind verbindlich und verstehen sich stetszuzüglich der gesetzlicher Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe, soferndiese erhoben wird. ADON Solutions stellt demKunden eine die gesetzliche Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisendeRechnung aus.
(2) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften fürdie Vergütung als Gesamtschuldner.
(3) Vorbehaltlich anderweitiger Absprachen istdas Werbebudget für etwaige Werbekampagnen nicht in der zwischen dem Kunden undder ADON Solutions vereinbarten Vergütung enthalten.Dieses Budget wird stattdessen separat geregelt (ggf. auch mündlich). DasWerbebudget für die jeweilige Werbekampagne muss daher vom Kunden, immerseparat zur Vergütung entrichtet bzw. gegebenenfalls auch unmittelbar an denjeweiligen Betreiber der „Social-Media-Plattform“ entrichtetwerden.
(4) Die geschuldete Vergütung der Dienste von ADON Solutions ist sofort in voller Höhe beiAbschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot der ADON Solutions istanders lautend. Die Bezahlung der Leistungen erfolgt sofort nachRechnungserteilung durch Lastschrifteinzug. Ein der ADON Solutions erteiltesSEPA- Lastschriftmandat gilt bis auf Widerruf auch für die weitereGeschäftsverbindungen zwischen der ADON Solutions und dem Kunden.
(5) Der Kunde erteilt der ADONSolutions bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit.Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde an ADON Solutions das diesbezüglicheSEPA-Lastschriftmandat, wodurch ADON Solutions berechtigt wird, das angegebeneBankkonto zu belasten.
(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriftennicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und es zu einer Rückbuchungkommt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen dreiWerktagen nach Rückbuchung an die ADON Solutions zuüberweisen und sämtliche durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zuerstatten.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen istausgeschlossen.
(8) Ist ADON Solutions ausGründen, die aus der Sphäre des Kunden stammen gehindert, die vereinbartenDienstleistungen zu erbringen, bleibt der Vergütungsanspruch von ADON Solutionsunberührt.(9) ADON Solutions istberechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln.Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Formausdrücklich einverstanden.
(1) Die Kündigung von Verträgen mit festerLaufzeit ist sowohl vor als auch nach Vertragsbeginn ausgeschlossen. Im Übrigensind auch Stornierungen und andere Vertragsauflösungen während derVertragslaufzeit nicht möglich.
(2) In Bezug auf die Buchung vonOnline-Marketingmaßnahmen und Coachingdienstleistungen bei ADON Solutions wird eine automatischeVertragsverlängerung vereinbart. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestensacht Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sichzu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(3) Jegliche Kündigungen bedürfen zu ihrerWirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung auswichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch ADON Solutions beginnen erst dann zu laufen,wenn der Rechnungsbetrag bei ADON Solutions eingegangen ist und der Kundesämtliche ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen gemäß § 4 hierin vorgenommenhat.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen imVerzug, behält ADON Solutions sich vor, weitere Leistungen biszum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mitmindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber ADON Solutions inVerzug, so stellt dies einen wichtigen Grund im Sinne von § 6 (6) dar, undberechtigt ADON Solutions, den jeweiligen Vertrag außerordentlich, fristlos zukündigen und die Leistungen einzustellen. ADON Solutions istin diesem Falle berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum Ende deraktuellen Vertragslaufzeit fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(4) ADON Solutions hatdas Recht, die vom Kunden zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungenübergebenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung seiner Ansprüche ausdem Vertragsverhältnis zurückzubehalten. Dieses Zurückbehaltungsrecht entfälltjedoch, wenn und soweit dem Kunden dadurch einunverhältnismäßiger Nachteil entsteht, selbst unter Berücksichtigung derberechtigten Interessen von ADON Solutions an der Vertragserfüllung.
(1) Falls der Kunde bei ADON Solutions foto-und/oder videographischen Leistungen gebucht hat und er vor Beginn derLeistungserbringung von dem Vertrag zurücktritt, so steht ADON Solutions einepauschalierte Entschädigungszahlung in Höhe von fünf Prozent der vereinbartenVergütung zu.
(2) Die ADON Solutions hatjedoch auch das Recht, statt der pauschalierten Entschädigungszahlung gemäßAbsatz (1) eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern. Indiesem Fall muss die ADON Solutions gegenüber denKunden darlegen, dass dieser höhere Aufwendungsbetrag auch nicht durchersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung derLeistungen unter die Höhe der pauschalierten Entschädigungszahlung aus Absatz(1) gefallen ist.
(1) Die Parteien verpflichten sich, übersämtliche im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt gewordenen InformationenStillschweigen zu bewahren, es sei denn, die jeweils andere Partei entbindetsie ausdrücklich von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung. DieVerschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken desKunden.
(2) Der ADON Solutions istgestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seines Logos bzw. Markeals Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über dieZusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzendund wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Der Kunde hat dieüblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber ADON Solutions zu gewährleisten. ADON Solutions behält sich vor, jederechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ADON Solutions undderen Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitigeDritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlichzu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zubringen.
(1) ADON Solutions haftetfür Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, dieauf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ADON Solutions,deren gesetzlicher Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.Für sonstige Schäden die auf einerPflichtverletzung von ADON Solutions, derengesetzlicher Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen haftet ADONSolutions nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei Schäden die nicht bereits unter Absatz(1) fallen und die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet ADON Solutions nur, soweit die Verletzung einerwesentlichen Vertragspflicht/ Kardinalpflicht (Verpflichtung, deren Erfüllungdie ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und aufderen Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf)betroffen ist. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz desvorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Soweit nicht vorstehende Regelungen einezwingende Haftung begründen haftet ADON Solutions nichtfür Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhenach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der beiregelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopieneingetreten wäre.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzund die Haftung für die Übernahme einer Garantie bleiben unberührt.
(5) Jegliche darüberhinausgehende Haftung istunabhängig von der rechtlichen Grundlage des erhobenen Anspruchsausgeschlossen.
(6) Der Kunde wurde darüber aufgeklärt, dass dievon der ADON Solutions verwendeten Plattformen (z.B.Google, Facebook, Instagram) aufgrund ihrer eigenen AGB jederzeit dazuberechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen einzustellen oder zupausieren. Die ADON Solutions übernimmt für derartigeUnterbrechungen bzw. Einstellungen von Werbekampagnen keine Haftung.
(7) Der Kunde wurde darüber aufgeklärt, dass dievon der ADON Solutions verwendeten Plattformen (z.B.Google, Facebook, Instagram) gegebenenfalls Werbeanzeigen auch außerhalb desintendierten Radius ausspielen. Auch für ein derartiges, fehlerhaftes„Targeting“ übernimmt die ADON Solutions keineHaftung.
(1) Etwaige individualvertragliche Abredenzwischen der ADON Solutions und dem Kunden haben in jedemFall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist dasjeweilige Vertragsdokument bzw. die Bestätigung von ADON Solutions maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich dasRecht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitzvon ADON Solutions.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieserAllgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründenunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit derübrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall sind die ADON Solutions und der Kunde verpflichtet, dieunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zuersetzen, die dem wirtschaftlichen Interessen der Parteien am bestenentspricht.
Stand: Oktober 2025 © Vervielfältigung verboten